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Referenzkonto

Auszahlungskonto, Referenzkonto

Immer wieder ist im Zusammenhang mit Tagesgeldkonten vom so genannten Referenzkonto die Rede und auch bei der Eröffnung eines reinen Tagesgeldkontos muss dieses Referenzkonto in der Regel angegeben werden. Unter einem solchen Referenzkonto versteht man bei reinrassigen Tagesgeldkonten das Konto, von welchem aus Einzahlungen auf das und Auszahlungen vom Tagesgeldkonto vorgenommen werden, weshalb man es auch als Auszahlungskonto bezeichnet.

Die Angabe eines Referenzkontos ist beim Tagesgeld und auch bim Festgeld erforderlich, da derartige Konten über keinerlei Zahlungsfunktion verfügen.

Als Kontoinhaber kann man zwar per Onlinebanking seinen Kontostand abfragen, Geld vom Referenzkonto einziehen oder zurück aufs Referenzkonto überweisen, aber keinen sonstigen Zahlungsverkehr wie etwa die Überweisung von Geld auf andere Konten oder die bargeldlose Bezahlung von Rechnungen etc. vornehmen.

Dies gilt allerdings nur für Festgeldkonten und reinrassige Tagesgeldkonten. Sparer und Anleger, die sich zum Beispiel in unserem Tagesgeldvergleich für ein Girokonto mit hoher Guthabenverzinsung wie das DKB Cash oder das netbank Girokonto entscheiden, bekommen damit ein vollwertiges Girokonto mit uneingeschränkten Möglichkeiten zum Zahlungsverkehr. Sie müssen weder ein Referenz- noch ein Auszahlungskonto angeben, sondern können alle Möglichkeiten eines vollwertigen Girokontos nutzen inkl. dem Abheben von Bargeld mittels EC-Karte oder Kreditkarte am Geldautomaten oder dem bargeldlosen Zahlungsverkehr.

Von daher wäre es für Sparer auch interessant zu wissen, ob man unbedingt ein separates Tagesgeldkonto benötigt, oder ob ein Girokonto mit hoher Guthabenverzinsung nicht besser geeignet ist. Entsprechende Angebote finden Sie in unserem Tagesgeldvergleich.