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Ratgeber Tagesgeld

Wie werden Tagesgeldzinsen versteuert?

Immer wieder stellen Sparer die Frage, wie Zinserträge, die sie auf Tagesgeld oder Festgeld erhalten, besteuert werden. Zinsen, die der Sparer aufs Tagesgeld oder Festgeld bekommt, gelten steuerlich als Erträge aus Kapitalvermögen und unterliegen bis Ende 2008 der Kapitalertragsteuer, für welche sich im Bereich der Zinserträge auch der Begriff „Zinsabschlagsteuer“ eingebürgert hat, welcher aber im Einkommensteuergesetz so nicht verwendet wird.

Grundsätzlich gilt: Zinserträge – egal ob aus Tagesgeld, Festgeld oder anderen Geldanlagen – sind steuerfrei, solange sie den Sparerfreibetrag von derzeit 801 Euro für Ledige und 1.602 Euro für Verheiratete (750 Euro zuzüglich 51 Euro Werbungskostenpauschale je Person) pro Jahr nicht übersteigen und ein entsprechender Freistellungsauftrag bei der kontoführenden Bank eingereicht wurde.

Liegt ein solcher Freistellungsauftrag nicht vor oder wurde er überschritten, werden die betreffenden Zinsen der Kapitalertragsteuer in Höhe von 30 Prozent zuzüglich 5,50 Prozent Solidaritätszuschlag unterworfen. Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag werden dabei in der Regel direkt von der Bank einbehalten und ans Finanzamt abgeführt. Im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung werden die Zinserträge des Sparers dann der persönlichen Veranlagung unterworfen. Liegt sein Steuersatz unter den 31,65 Prozent für Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag, erhält der Sparer eine Rückerstattung der zuviel abgeführten Steuern.

Ab 2009 entfällt die Kapitalertragsteuer auf Zinsen und wird durch die einheitliche Abgeltungssteuer ersetzt. Im Rahmen der Abgeltungssteuer werden dann Zinserträge oberhalb des Sparerfreibetrages ebenso wie Erträge aus Dividendenzahlungen oder Kursgewinne mit einem einheitlichen Steuersatz von 25 Prozent zuzüglich 5,50 Prozent Solidaritätszuschlag versteuert, welcher direkt an der Quelle (der Bank oder Sparkasse) ans Finanzamt abgeführt wird. Auch hier werden dann im Rahmen der Einkommenssteuererklärung des Sparers die abgeführten Steuern mit dem persönlichen Steuersatz verglichen und zuviel einbehaltene Abzüge zurückerstattet. Sparer mit einem persönlichen Steuersatz von über 26,40 Prozent müssen allerdings keine Nachzahlungen leisten, da die Abgeltungssteuer auf einheitliche 25,00 Prozent begrenzt ist.

Im Fazit lässt sich für Tagesgeldzinsen also die Besteuerung wie folgt festhalten:

  • Bis Ende 2008: oberhalb des Sparerfreibetrages von 801 Euro pro Person werden Zinsen auf Tagesgeld und Festgeld der Kapitalertragsteuer in Höhe von 30 Prozent zuzüglich 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag – also insgesamt 31,65 Prozent – unterworfen, und dann im Rahmen der Einkommensteuererklärung mit dem tatsächlichen Steuersatz verrechnet, was bei einem niedrigeren Steuersatz zu einer Rückzahlung führt.
  • Ab 2009: oberhalb des Sparerfreibetrages von 801 Euro pro Person werden Zinsen aus Tagesgeld der Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent zuzüglich 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag – also insgesamt 26,4 Prozent – unterworfen und dann ebenfalls im Rahmen der Einkommensteuererklärung mit dem tatsächlichen Steuersatz verrechnet, was bei einem niedrigeren Steuersatz zu einer Rückzahlung führt.

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