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Einzahlung aufs Tagesgeldkonto

Die Verzinsung auf einem Tagesgeldkonto beginnt bereits ab dem ersten Euro. Aus diesem Grund sind die Tagesgeldkonten auch so beliebt. Es gibt keine vorgeschriebenen Mindestanlagebeträge. Der Anleger kann stets flexibel über seine angelegten Gelder verfügen. Der Betrag, der auf dem Konto verbleibt, wird ohne Wenn und Aber verzinst.

Wie erfolgt die Einzahlung auf ein Tagesgeldkonto?

Die Einzahlung auf ein Tagesgeldkonto kann per Überweisung erfolgen. Eine Bareinzahlung ist bei den Direkt-Banken, die sich hauptsächlich auf das Internetbanking spezialisieren, nicht möglich. Die Überweisung kann dabei von jedem beliebigen Konto erfolgen.

Außerdem können die Einzahlungen über das so genannte Lastschriftverfahren veranlasst werden. Dabei erteilt ein Kunde der Bank, bei der das entsprechende Tagesgeldkonto geführt, eine Einzugsermächtigung. Die Bank zieht dann den vereinbarten Betrag entweder einmalig oder regelmäßig von dem Girokonto des Kunden ab. Auf diese Weise muss sich der Kunde um nichts mehr kümmern. Der einzuziehende Betrag kann jederzeit abgeändert werden. Der Lastschriftvertrag kann seitens des Kunden jederzeit gekündigt werden.

Eine weitere Möglichkeit, um das Geld auf ein Tagesgeldkonto einzuzahlen, besteht in der Einrichtung eines Dauerauftrages bei der Hausbank. Auf diese Weise wird der gewünschte Betrag auf das Tagesgeldkonto im vorgegebenen Rhythmus überwiesen.

Somit besteht die Möglichkeit, sowohl Einmalzahlungen als auch regelmäßige Sparraten auf das Tagesgeldkonto zu überweisen. Die Anzahl der Buchungen beziehungsweise der Buchungsposten ist dabei bei einem Tagesgeldkonto nicht limitiert. Es fallen auch keine Kontoführungsgebühren an. Ein Tagesgeldkonto wird von vielen Sparern wie ein klassisches Sparbuch verwendet, weil die Flexibilität und die Rentabilität eines Tagesgeldkontos deutlich attraktiver sind.

Worauf bei Einzahlungen achten?

Bei Einzahlungen auf ein Tagesgeldkonto sollte darauf geachtet werden, dass der erteilte Freistellungsauftrag angepasst wird. Bei den bestehenden Tagesgeldkonten wird der Freistellungsauftrag des Vorjahres für das aktuelle Jahr übernommen. Allerdings kann sich die Höhe des Guthabens im Vergleich zum Vorjahr deutlich verändern. Insbesondere bei steigendem Guthaben muss der Freistellungsauftrag nach oben angepasst werden. Ansonsten besteht die Gefahr, dass die Bank für die nicht freigestellten Zinserträge die Abgeltungssteuer und gegebenenfalls auch die Kirchensteuer an das zuständige Finanzamt abführen muss.

Sollte das Guthaben sich im Vergleich zum Vorjahr deutlich verringert haben, so kann der Freistellungsauftrag nach unten angepasst werden. Dies ist allerdings nicht zwingend erforderlich, falls der zustehende Freistellungsbetrag in der Summe aller Zinserträge nicht ausgeschöpft wird.

Die Anpassung des Freistellungsauftrages kann sich auch bei Zinssatzänderungen als notwendig erweisen. Steigt die Guthabenverzinsung im Vergleich zum Vorjahr deutlich, so erhöht sich bei etwa konstantem Kontoguthaben die Höhe der Zinserträge. In diesem Fall wäre die Anpassung des Freistellungsauftrages nach oben erforderlich.

Tagesgeld-Konditionen

Welche Banken besonders hohe Zinsen aufs Tagesgeld bieten, zeigen unsere Vergleiche und Rechner:

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