Vorfälligkeitsentschädigung
Was versteht man unter einer Vorfälligkeitsentschädigung bei Festgeld?
Bei der Anlage von Geld auf normalen Girokonten oder im Rahmen von Sparguthaben erhalten Verbraucher mit den Zinsen oftmals weniger als die Inflation in der gleichen Zeit wieder verschlingt, sie haben also zwar einen nominalen (zahlenmäßigen Zuwachs) ihres Kapitals, der Realwert (die Kaufkraft) des Geldes nimmt aber trotz der Verzinsung ab.
Deshalb entscheiden sich immer mehr Anleger für Festgeld, um ihr Kapital rentabel und sicher anzulegen. Für kurz- oder mittelfristige Anlagen ohne Risiko ist diese Möglichkeit der Geldanlage sehr beliebt.
Wenn das Geld über einen längeren Zeitraum fest angelegt wurde, sind auch die Zinsen für einen gewissen Zeitraum festgeschrieben.
Wird das Festgeldkonto dann innerhalb dieser Zinsfestschreibungszeit gekündigt, kann die Bank eine Entschädigung für den Zinsverschlechterungsschaden erheben. Dabei handelt es sich um eine so genannte Vorfälligkeitsentschädigung bzw. Gebühr, die sich aus dem Zinsmargenschaden und einer Bearbeitungsgebühr zusammensetzt. Letztere wird für die anfallenden Verwaltungskosten erhoben. Grundsätzlich müssen Banken das Festgeld vor Ablauf der Zeit nicht herausgeben. Das Recht auf vorzeitige Kündigung kann jedoch vorher vertraglich vereinbart werden.
Da jedoch die Anlage nur aufgrund der langfristigen Bindung so hohe Zinsen erbringt, kürzen Banken den kompletten Zinssatz oftmals rückwirkend.
Aber nicht nur bei Festgeld oder Termingeld gibt es die Vorfälligkeitsentschädigung als Ausgleich für den entgangenen Gewinn der Bank. Auch im Bereich der Verbraucherkredite ist sie durchaus üblich. Privatdarlehen, die über mehr als zehn Jahre laufen, können mit einer Kündigungsfrist von drei bis sechs Monaten ohne Vorfälligkeitsentschädigung ausgelöst werden. Besonders häufig kommt es zu Zahlungen von Vorfälligkeitsentschädigungen bei der vorzeitigen Rückzahlung von Darlehen durch den Kreditnehmer im Rahmen der Immobilienfinanzierung. Streitig ist oftmals die von den Banken errechnete Höhe dieser Vorfälligkeitsentschädigung. Dabei stehen zwei Methoden als Berechnungsgrundlage zur Verfügung.
Das ist zum einen die Aktiv-Aktiv-Methode, bei der der Kreditnehmer den entgangenen Gewinn der Bank bezahlen muss, falls diese sich das Geld nun zu einem höheren Zins beschaffen muss.
Andererseits wenden Banken die Aktiv-Passiv-Methode an. Dabei beschaffen sich die Banken das Geld anderweitig, beispielsweise durch Hypothekenpfandbriefe o. ä. Diese Art der Geldbeschaffung ist natürlich teurer als kalkuliert und genau diese Kosten werden dem Verbraucher dann auferlegt.
Die teilweise recht willkürliche Festlegung der Vorfälligkeitsentschädigung durch die Banken hat dazu geführt, dass immer wieder Gerichte über die Höhe der entgangenen Gewinne für die Kreditinstitute zu entscheiden haben.
Daher ist es immer sinnvoller, eine Festgeldanlage nur dann zu tätigen, wenn das Geld innerhalb der Frist wirklich nicht gebraucht wird. Die Banken bieten vielfach auch kurzfristige renditestarke Anlageformen wie zum Beispiel das Tagesgeldkonto an.
Anstelle der Auflösung eines Festgeldkontos durch den Verbraucher, falls dringend Geld benötigt wird, ist es meist günstiger, einen zinsgünstigen Kredit aufzunehmen. Als Sicherheit genügt den meisten Banken dann das schon bestehende Festgeldkonto.