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Inflation

Inflationsrate, Teuerungsrate

Die Inflation, auch als Teuerungsrate bezeichnet, ist der Erzfeind jedes Anlegers, bedeutet sie doch nichts anderes als den Verlust von Kaufkraft bzw. den Realwertverlust des Geldes. Die Teuerungsrate für ein bestimmtes Wirtschaftsgut lässt sich ganz einfach durch den Vergleich seines Preises zu zwei verschiedenen Zeitpunkten ermitteln. Der ältere Wert wird dabei als Basiswert genommen und mit 100 Prozent angesetzt. Der neuere Wert wird nun ins Verhältnis dazu gesetzt. Die Preissteigerung zwischen beiden Werten gibt die Teuerungsrate des Wirtschaftsgutes im verglichenen Zeitraum an. Beträgt der Preis eines Wirtschaftsgutes zum Tag X 102,50 Euro und ein Jahr später 104,35 Euro, so beträgt die Teuerungsrate für dieses Gut 1,80 Prozent pro Jahr. Je mehr Güter oder Dienstleistungen man in diese Betrachtung einbezieht, desto aussagekräftiger wird das Ergebnis und desto allgemeingültiger die Angabe der Inflation.

Eine Inflationsrate lässt sich für so ziemlich jedes Wirtschaftsgut aber auch jede Dienstleistung errechnen.

Dem Verbraucher am bekanntesten wird jedoch der vom Statistischen Bundesamt in Wiesbaden gemessene Index der Verbraucherpreise für Deutschland. Dieser durch das Statistische Bundesamt in Wiesbaden jährlich ermittelte Verbraucherpreisindex für Deutschland lag im Zeitraum von 1992 bis 2006 bei durchschnittlich 2 Prozent. Wie stark dabei die Werte für die einzelnen Jahre differieren, zeigt die nachfolgende Statistik mit grafischer Auswertung:

Inflation (Teuerungsrate) als prozentuale Veränderung zum Vorjahresmonat

Bedienhinweis: Einzelne Datenreihen lassen sich durch Klick auf die betreffende Ãœberschrift aus- und wieder einblenden.

Quellen:

Quelle: Statistisches Bundesamt, Verbraucherpreisindex für Deutschland


Die Auswirkung der Inflation auf die reale Wertentwicklung einer Geldanlage lässt sich am besten anhand eines einfachen Beispiels verdeutlichen:

Ein Sparer legt 20.000 Euro auf einem Sparbuch zu 2,50 Prozent pro Jahr an. Sein persönlicher Einkommenssteuersatz liegt bei 30 Prozent und sein Sparerfreibetrag ist bereits vollständig für andere Einnahmen in Verwendung. In den letzten 15 Jahren lag die durch das Statistische Bundesamt in Wiesbaden berechnete allgemeine Inflation (dort als Verbraucherpreisindex bezeichnet) bei durchschnittlich 2 Prozent pro Jahr (Details zur Entwicklung des Verbraucherpreisindex für die Jahre 1992 bis 2006 siehe oben). Bei einer Verzinsung von 2,50 Prozent pro Jahr verbleibt unserem Anleger nach Abzug der Steuern eine Verzinsung von 1,75 Prozent. Unter Berücksichtigung der Inflation beträgt die Rendite seines Sparbuches -0,25 Prozent. Jahr für Jahr verliert sein so angelegtes Geld also trotz Zinsen an Wert. Legt er sein Geld alternativ auf einem Festgeldkonto oder Tagesgeldkonto zum Beispiel zu 4,50 Prozent pro Jahr an, sieht die Situation wie folgt aus: nach Abzug der Einkommenssteuer verbleibt ihm eine Nachsteuerrendite von 3,15 Prozent. Zieht man davon die Inflation von 2 Prozent ab, verbleibt ein realer Wertzuwachs nach Steuern und Inflation von 1,15 Prozent pro Jahr. In diesem Fall wächst das Vermögen des Sparers zwar nicht sonderlich schnell, aber er erfährt Jahr für Jahr einen Kaufkraftgewinn bei seiner Geldanlage. Dieses Beispiel soll Ihnen vor Augen führen, wie wichtig die Berücksichtigung der Inflationsrate bei der Auswahl und Bewertung von Geldanlagen ist. Nur wer sein Geld so arbeiten lässt, dass nach Abzug von Steuern und Inflation eine positive Rendite übrig bleibt, betreibt wirklichen Vermögensaufbau. Alles unterhalb dieser Grenze bewirkt zwar einen nominalen Wertzuwachs aber keine reale Wertentwicklung gemessen an der Kaufkraft des eigenen Vermögens.

Eine Übersicht attraktiv verzinster Tagesgeld- und Festgeldkonten, mit denen Sie auch nach Abzug von Steuern und Inflation eine positive Rendite auf ihr angelegtes Geld erzielen können, finden Sie auf den folgenden Seiten:

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Weitere Statistiken zum Thema Inflation finden Sie auf Statista.de