Einlagensicherung
Einlagensicherungsfonds
Tagesgeld- und Festgeldkonten werden sowohl von den Banken als auch in den Medien als absolut sichere Form der Geldanlage beworben. Doch ist dem wirklich so oder gibt es bestimmte Details zu beachten?
Stufe 1: Gesetzliche Einlagensicherung in Deutschland und der EU
Grundsätzlich sind in Deutschland die Einlagen auf Tagesgeldkonten und Festgeldkonten gesetzlich über die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken bis zu einer Höhe von 100.000 Euro pro Sparer zu 100 Prozent abgesichert. An dieser Grenze der Einlagensicherung ändert sich auch durch das neue Einlagensicherungsgesetz nichts, dessen Entwurf am 19. November 2014 verabschiedet wurde.
Die relevantesten Neuregelungen haben wir für Sie nachfolgend zusammengefasst:
- die gesetztliche Einlagensicherung bleibt bis 100.000 Euro pro Kunde garantiert
- seit dem 31. Mai 2016 beträgt die Auszahlungsfrist nur noch 7 Tage
- Ansprüche der Sparer verjähren künftig erst nach 10 Jahren
- für besonders schutzwürdige Einlagen wird eine Sicherung bis 500.000 Euro eingeführt
- dieser besondere Schutz (z. B. Verkaufserlöse privater Immobilien) gilt für 6 Monate
- Deutsche Einlagensicherungssysteme müssen ein Mindestvermögen von 0,8% der gedeckten Einlagen aufbauen
- Sparkassen und Volksbanken können ihre Verbundssicherungen als Einlagensicherungssysteme anerkennen lassen
- bisherige Sonderregelungen in dieser Hinsicht entfallen
Beispiel zur Einlagensicherung bis 100.000 Euro
Ein Sparer, der auf einem derart besicherten Tagesgeldkonto 20.000 Euro anlegt, würde im Falle einer Bankenpleite also sein gesamtes Geld zurück bekommen, ein Sparer der 150.000 Euro bei derselben Bank angelegt hat, würde lediglich 100.000 Euro über die gesetzliche Einlagensicherung erstattet bekommen. Da die gesetzliche Absicherung im letzten Fall nicht ausreicht, um von einer wirklich sicheren Geldanlage zu sprechen, haben die meisten Banken, Sparkassen und Genossenschaftsbanken in Deutschland die Einlagen ihrer Privatkunden zusätzlich über freiwillige Sicherungssysteme geschützt. Nachfolgend stellen wir Ihnen die wichtigsten Varianten vor:
Einklagbarer Rechtsanspruch auf Entschädigung nur im Rahmen der gesetzlichen Einlagensicherung
Mit dem neuen Einlagensicherungsgesetzt wird das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG) aufgespalten. Bislang geltende Regelungen für Anlegerentschädigungen werden nicht geändert. Der einklagbare Rechtsanspruch auf Entschädigungen im Rahmen der gesetzlichen Einlagensicherung bleibt bestehen. Wichtig: Die Leistungen der weiter unten vorgestellten freiwilligen Sicherungssysteme sind freiwilliger Natur, können also im Ernstfall nicht eingeklagt werden!
In anderen Ländern gelten ähnliche Sicherungsgrenzen, welche wir Ihnen nachfolgend vorstellen wollen:
Stufe 2: Freiwillige Einlagensicherung
Und genau aus diesem Grund haben sich die verschiedenen privatwirtschaftlichen Kreditinstitute, Sparkassen und Genossenschaftsbanken Deutschlands in mehreren Sicherungssystemen zusammengeschlossen. Diese Sicherungs-
systeme und den Umfang ihrer Einlagensicherung haben wir nachfolgend einmal für Sie aufbereitet:
Sicherungseinrichtung | Sicherungsumfang | Grenze der Einlagensicherung |
Bundesverband deutscher Banken | 100 % | 20 Prozent des im letzten Jahresabschluss ausgewiesenen Eigenkapitals (bei mindestens 5 Mio. Euro Eigenkapital, die eine Bank in Deutschland vorweisen muss, sind das also mindestens 1,50 Mio. Euro pro Kunde) |
BVR Institutssicherung GmbH | 100 % | 100.000 Euro |
Bundesverband der deutschen Volks- und Raiffeisenbanken | 100 % | betragsmäßig unbegrenzt |
Bundesverband öffentlicher Banken | 100 % | betragsmäßig unbegrenzt |
Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen | 90 % | 20.000 Euro |
Haftungsverbund der Sparkassen-Finanzgruppe | 100 % | 100.000 Euro plus Institutshaftung |
Sicherungseinrichtung der privaten Bausparkassen | 100 % | 250.000 Euro |
Wie die gesetzlichen und freiwilligen Sicherungseinrichtungen in Deutschland arbeiten bzw. in welchem Umfang sie die Einlagen der Sparer schützen, untersuchen wir auf den folgenden Seite im Detail:
- Entschädigungseinrichtung deutscher Banken
- Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken
- Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes öffentlicher Banken Deutschlands
- Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der deutschen Volks- und Raiffeisenbanken
- Sparkassenstützungsfonds des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes
- Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen
- Sicherungseinrichtung der privaten Bausparkassen
Wie hoch die Einlagensicherung für jede Bank aus unserem Zinsvergleich im Detail ist, haben wir auf der folgenden Seite für Sie zusammengetragen:
Durch diese zweistufige Kombination aus gesetzlich vorgeschriebener und freiwilliger Einlagensicherung erst wird das Tagesgeldkonto zu einer absolut sicheren Form der Geldanlage, denn über die eingezahlten Gelder hinaus sind durch die verschiedenen Einlagensicherungsfonds auch alle bereits erwirtschafteten Zinserträge abgesichert.
Sparkassen, Raiffeisenbanken und Volksbanken haben darüber hinaus noch den solidarischen Zusammenhalt im Falle von Problemen einer einzelnen Bank im Statut zu stehen. Hier wird also schon im Vorfeld alles versucht, es gar nicht erst zur Pleite einer einzelnen Sparkasse, Volks- oder Raiffeisenbank kommen zu lassen.
Bevor Sie sich also für ein Tagesgeldkonto entscheiden, prüfen Sie ob die gewählte Bank Mitglied in einem der Einlagensicherungsfonds ist. Für alle in unserem Tagesgeldvergleich vorgestellten Banken wie etwa
gilt dies. Hier erfolgt eine Einlagensicherung über einen der Fonds, sodass Ihre Gelder bei allen auf diesen Seiten vorgestellten und verglichenen Banken sicher sind, egal ob Sie sich für Festgeld oder Tagesgeld entscheiden.
Bei ausländischen Banken hingegen fehlt es oft an dieser Einlagensicherung, so dass die Kundengelder nur bis zu wesentlich niedrigeren Höchstbeträgen abgesichert sind. In welchem land die Einlagensicherung wie hoch ist, zeigt Ihnen zusammenfassend die nachfolgende Tabelle:
Land | Einlagensicherungsgrenze |
EU bzw. Europa | |
Belgien | 100.000,- Euro |
Bulgarien | 100.000,- Euro |
Dänemark | 100.000,- Euro |
Deutschland | 100.000,- Euro |
Estland | 100.000,- Euro |
Finnland | 100.000,- Euro |
Frankreich | 100.000,- Euro |
Griechenland | 100.000,- Euro |
Grossbritannien | 85.000,- Pfund |
Irland | 100.000,- Euro |
Island | 20.887,- Euro |
Italien | 100.000,- Euro |
Lettland | 100.000,- Euro |
Litauen | 100.000,- Euro |
Luxemburg | 100.000,- Euro |
Niederlande | 100.000,- Euro |
Österreich | 100.000,- Euro |
Portugal | 100.000,- Euro |
Schweden | 100.000,- Euro |
Schweiz | 100.000,- CHF |
Slowenien | 100.000,- Euro |
Spanien | 100.000,- Euro |
Außerhalb der EU bzw. Europas | |
Japan | 100.000,- JPY |
Kanada | 100.000,- CAD |
USA | 100.000,- USD |
Stand: 2017 |