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Deutscher Sparkassen- und Giroverband

Sparkassenstützungsfonds des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes

Selbst im Zeitalter der Direktbanken gibt es immer noch viele Sparer, die ihr Geld bevorzugt bei einer Sparkasse anlegen. Es sind vor allem die regionale Nähe sowie das tiefe Vertrauen der Kunden, die dazu beitragen, dass die Sparkassen auch heute noch einen sehr hohen Marktanteil halten. Dieses tiefe Vertrauen der Kunden ist unter anderem auch auf die Einlagensicherung der Sparkassen zurückzuführen, die einen hundertprozentigen Kapitalschutz garantiert.

Die Absicherung der Sicht-, Spar- und Termineinlagen bei den Sparkassen erfolgt über die "Sparkassenstützungsfonds des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes". In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass es sich hierbei nicht um einen, sondern gleich um 11 Einlagensicherungsfonds handelt.

Die Sicherungsfonds sind allesamt regional ausgerichtet und einen eigenen Verband zugeordnet: Spareinlagen, die bei einer Sparkasse in Hamburg getätigt wurden, sind über einen anderen Fonds besichert, als Anlagen, die bei einer Sparkasse in München getätigt wurden.

Legt zum Beispiel ein Kunde Geld als Festgeld bei der Frankfurter Sparkasse an, ist diese Anlage über den Sparkassenstützungsfonds des Sparkassen- und Giroverbandes Hessen-Thüringen besichert. Sollte es einmal vorkommen, dass ein Fonds finanziell überbelastet wird bzw. das Fondsvermögen für eine Entschädigung nicht ausreichen sollte, springen die anderen Fonds ein und nehmen einen Ausgleich vor.

Insgesamt existieren die folgenden 11 Sparkassenverbände, die jeweils eigene Sparkassenstützungsfonds unterhalten:

  • Hanseatischer Sparkassen- und Giroverband
  • Ostdeutscher Sparkassenverband
  • Rheinischer Sparkassen- und Giroverband
  • Sparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen
  • Sparkassen- und Giroverband Rheinland-Pfalz
  • Sparkassen- und Giroverband Schleswig-Holstein
  • Sparkassenverband Baden-Württemberg
  • Sparkassenverband Bayern
  • Sparkassenverband Niedersachsen
  • Sparkassenverband Saar
  • Westfälisch-Lippischer Sparkassen- und Giroverband

Die "Sparkassenstützungsfonds des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes" wurden im Jahr 1970 gegründet. Eigenen Angaben zufolge musste bisher kein einziger Kunde entschädigt werden, weil es noch nie zur Insolvenz einer Sparkasse gekommen ist. Die Tatsache, dass es bisher noch nie zu einer Sparkasseninsolvenz gekommen ist, liegt unter anderem auch daran, dass die einzelnen Institute eng zusammenarbeiten und sich im Notfall auch gegenseitig stützen.

Wie einleitend bereits erwähnt wurde, bieten die Sicherungsfonds der Sparkassen einen hundertprozentigen Kapitalschutz: Die Einlagen der Kunden auf Sicht-, Spar- und Terminguthaben (Girokonto, Tagesgeld, Festgeld, Sparbuch, Sparbrief) sind vollständig und in unbegrenzter Höhe besichert. Anders als bei der gesetzlichen Einlagensicherung über die " Entschädigungseinrichtung deutscher Banken" existiert keine Obergrenze für die besicherten Spareinlagen. Somit sind die Spareinlagen tatsächlich in voller Höhe besichert.

Unter den führenden Direktbanken der Vergleiche auf unserem Portal befindet sich auch ein Anbieter, der dem Sparkassenstützungsfonds des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes angeschlossen ist. Hierbei handelt es sich um die 1822direkt – eine Tochterbank der Frankfurter Sparkasse, welche mit ihrem 1822direkt Tagesgeld und dem 1822direkt Anlagekonto nicht nur im Hinblick auf die Einlagensicherung, sondern auch unter Renditeaspekten überzeugen kann.

Weitere freiwillige Sicherungssysteme zum Schutz der Einlagen auf Sicht-, Spar- und Terminguthaben stellen wir Ihnen auf den folgenden Seiten vor:

Wie hoch die Einlagensicherung für alle in unserem Tagesgeld-Vergleich vorgestellten Banken im Detail ist, haben wir auf der folgenden Seite für Sie zusammengetragen: