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Bundesverband der deutschen Volks- und Raiffeisenbanken e.V.

Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der deutschen Volks- und Raiffeisenbanken e.V.

Die Volks- und Raiffeisenbanken sind ein wichtiger Bestandteil der deutschen Bankenlandschaft. Dies ist vor allem auf ihr langjähriges Bestehen sowie eine starke regionale Verbreitung zurückzuführen. Hinzu kommt ein hoher Marktanteil: Sehr viele Menschen führen ihre Sparkonten und Girokonten bei einer Volks- oder Raiffeisenbank und tätigen dort auch entsprechende Geldanlagen, die ebenfalls über einen Sicherungsfonds geschützt sind.

Bei den Volks- und Raiffeisenbanken erfolgt die Besicherung von Sicht-, Spar- und Termineinlagen über die "BVR Institutssicherung GmbH" und die "Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der deutschen Volks- und Raiffeisenbanken e.V." Die BVR Institutssicherung GmbH deckt seit Juli 2015 die gesetzlich vorgegebene Einlagensicherung bis 100.000 Euro je Kunde bzw. Bank. Darüber hinaus greift die Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes in Form einer Institutssicherung, sodass praktisch jedes Risiko ausgeschlossen wird.

Bei der Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der deutschen Volks- und Raiffeisenbanken e.V. handelt es sich um den ersten und somit ältesten Sicherungsfonds in der deutschen Bankenlandschaft – die Gründung des Fonds erfolgte bereits im Jahr 1934 und diente zahlreichen anderen Kreditinstituten als Vorbild.

Bei den Geldinstituten, die an die Sicherungseinrichtung angebunden sind, handelt es um alle im Bundesgebiet tätigen Volks- und Raiffeisenbanken. Neben den Volks- und Raiffeisenbanken sind noch weitere Institute an den Verband angeschlossen. Bei den bekanntesten angeschlossenen Instituten handelt es sich um die Sparda-Banken, PSD-Banken und die Bausparkasse Schwäbisch Hall. Des Weiteren sind auch kirchliche Kreditgenossenschaften, genossenschaftliche Zentral- und Hypothekenbanken sowie weitere Spezialinstitute des Verbandes an die Sicherungseinrichtung angeschlossen.

Hinsichtlich der bestehenden Einlagensicherung gibt sich die Einrichtung sehr selbstsicher: Den Angaben des Verbandes zufolge musste seit dem Bestehen des Fonds keine einzige angeschlossene Bank Insolvenz anmelden und der Fonds somit noch nie eine Entschädigungszahlung leisten.

Was die Absicherung betrifft, so garantiert die "Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der deutschen Volks- und Raiffeisenbanken e.V." einen Schutz der gesamten Spareinlagen in unbegrenzter Höhe. Anders als bei der gesetzlichen Einlagensicherung über die "Entschädigungseinrichtung deutscher Banken" besteht keine Obergrenze hinsichtlich der gesicherten Einlagen. Ebenso wenig existiert ein prozentualer Abschlag, sodass wirklich ein hundertprozentiger Schutz besteht und das gesamte Guthaben im Falle einer Insolvenz erstattet wird.

Weitere freiwillige Sicherungssysteme zum Schutz der Einlagen auf Sicht-, Spar- und Terminguthaben stellen wir Ihnen auf den folgenden Seiten vor:

Wie hoch die Einlagensicherung für alle in unserem Tagesgeld-Vergleich vorgestellten Banken im Detail ist, haben wir auf der folgenden Seite für Sie zusammengetragen: