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Einlagensicherung in Österreich

Einlagensicherung in Österreich

Das österreichische Einlagensicherungssystem ist mit dem gesetzlichen Sicherungssystem Deutschlands vergleichbar. Die EU-Richtlinien zur Einlagensicherung und Anlegerentschädigung sind in Österreich im Bankwesengesetz (BWG) umgesetzt.

Galt bis Ende 2009 noch eine unbegrenzte Haftung, sind seit 1. Januar 2010 in Österreich Einlagen pro Kunden und pro Bank nur noch bis zu einem Höchstbetrag von 100.000 Euro gesichert. Die Sicherung der Einlagen von nicht-natürlichen Personen (z.B. Firmen, Vereine, Körperschaften des öffentlichen Rechts) ist seit dem 01.01.2011 auf 100.000 Euro begrenzt.

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Einlagen bei privaten österreichischen Banken sind durch die gesetzliche Sicherungseinrichtung der Banken und Bankiers, der Einlagensicherung der Banken & Bankiers Gesellschaft mbH gesichert. Wie in Deutschland auch haben der Sparkassen-, Raiffeisen-, Volksbanken- und Landeshypothekenbanken-Bereich eigene Sicherungseinrichtungen:

  • Sparkassen-Haftungs AG,
  • Österreichische Raiffeisen-Einlagensicherung reg. Gen. mbH,
  • Schulze-Delitzsch-Haftungsgenossenschaft reg. Gen. mbH (Volksbanken),
  • HYPO-Haftungs Gesellschaft mbH

Forderungen aus Wertpapiergeschäften werden durch die gesetzliche Anlegerentschädigung abgesichert. Betroffen sind Gelder, die die Bank aus Wertpapiertransaktionen (z. B. Gelder aus Dividendenzahlungen) auf unverzinsten Konten gutschreibt und nicht mehr auszahlen kann, oder Wertpapiere, die nicht mehr zurückgegeben werden können. Kunden, die natürliche Personen sind, erhalten eine Entschädigung in Höhe von maximal 20.000 Euro, juristische Personen oder Personengesellschaften erhalten 90 Prozent ihrer Forderung, höchstens jedoch 20.000 Euro.

Bei Eintreten eines Einlagensicherungsfalls, beispielsweise durch Konkurs oder Zahlungsunfähigkeit eines Mitgliedsinstitutes, werden die Auszahlungen an die Geschädigten innerhalb von 20 Arbeitstagen vorgenommen.