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Kommt mit dem Finanzmarktstabilisierungsgesetz auch die Reform der Einlagensicherung?

Derzeit wird viel gearbeitet an dem Finanzmarktstabilisierungsgesetz. Am Mittwoch erst wurde in Berlin ein neuer Gesetzentwurf vorgestellt, bei dem es um die Rettung systemrelevanter Banken geht. Wir allen habe immer noch das Drama um die Hypo Real Estate vor Augen, die laut Aussage von Regierung und Experten systemrelevant ist, bei der zu spät eingegriffen wurde und die jetzt zum Milliardengrab verkommen ist.

In dem Entwurf geht es auch um die Befugnisse der Finanzaufsicht BaFin, die, wenn das Gesetz durchgeht, mehr Rechte erhalten wird. „Die BaFin erhält mit dem Gesetz erweiterte Befugnisse und kann notfalls auch systemrelevante Teile der Bank auf eine andere Gesellschaft übertragen, um Gefahren für die Stabilität des Finanzsystems abzuwenden.

Mit dem neuen Gesetz und dem darin enthaltenen Reorganisationsverfahren wird eine frühzeitige Bekämpfung der Schieflage in Not geratener Banken möglich – und somit eine erhöhte Stabilität des deutschen Finanzmarktes garantiert.“ heißt es dazu in dem Gesetzentwurf.


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Nun werden auch die Stimmen immer lauter, das auch dringend eine Reform der deutschen Einlagensicherung her muss. Zwar wurde die gesetzliche Höhe kürzlich von 20.000 Euro auf 50.000 Euro erhöht und auch die Klausel mit maximal 90 Prozent der Einlage gestrichen, und auch der Einlagensicherungsfonds des Bankenverbandes, dem die Banken auf freiwilliger Basis beitreten können, ist ein starkes Gerüst. Dennoch geht vielen die Einlagensicherung, die zur Absicherung von Geldanlagen wie Festgeld und Tagesgeld dient, noch nicht weit genug. Vor allem auch aufgrund der Tatsache, dass zu spät Signale gesetzt werden, wenn ein Geldinstitut den – finanziellen – Bach heruntergeht.

Heute sagte Bundesfinanzminister Steinbrück, der in diesen Tagen zur Hochform aufzulaufen scheint, dem „Handelsblatt“ im Bezug auf die Einlagensicherung und eine Reform dieses Systems der Sicherung der Geldanlagen: „Darüber muss man diskutieren, aber bitte nicht als Schnellschuss und schon gar nicht mitten im Wahlkampf“. Und er sagt auch zugleich, was ihn am meisten stört, und was auch viele Sparer verunsichert: Das Nebeneinander von zwei verschiedenen Systemen der Einlagensicherung. Deshalb sei auch „das bestehende System aus verschiedenen parallelen Einlagensicherungssystemen im Finanzsektor nicht optimal“.

Details zu diesem System finden interessierte Leser übrigens auch auf unserer Seite im Bereich „Tagesgeld-Informationen“ unter „Einlagensicherung“. Dabei zeigen wir für die in unseren Vergleichen vertretenen Banken auch die Sicherungsgrenzen für Tages- und Festgeld auf.

Und er sagte dem „Handelsblatt“ auch klar, woran eine Reform bisher gescheitert ist: Ich habe selbst vor etwa einem Jahr Vorschläge für eine zentrale Lösung gemacht. Nur, der stieß im dreisäuligen deutschen Bankensystem mit getrennten Einlagensicherungen auf das Gegenteil von Begeisterung“. Es mangelt also an der Unterstützung der Banken, von denen viele auf der einen Seite viele Milliarden aus dem Rettungs- und Hilfsprogramm der Bundesregierung bekommen haben, die auf der anderen Seite jedoch oft immer noch keine Einsicht zeigen, dass sich endlich maßgeblich etwas ändern muss auf dem deutschen Finanzmarkt.

Noch aber gelten für Geldanlagen die bestehende Einlagensicherung in Höhe von 50.000 Euro und der freiwillige Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Deutscher Banken. Der Wirrwarr geht also (noch?) weiter. Dennoch sollte man sich als Anleger dadurch nicht verunsichern lassen und stattdessen die Möglichkeiten von Tagesgeld- und Festgeldkonten nutzen. Denn diese beiden sind und bleiben in der Einlagensicherung „versichert“, mit Sicherheit auch bei einer notwendigen und vielleicht deshalb auch kommenden Reform des deutschen Einlagensicherungssystems.

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