Einlagensicherung
Einlagensicherungsfonds
Tagesgeldkonten werden sowohl von den Banken als auch in der Presse als absolut sichere Form der Geldanlage beworben. Doch ist dem wirklich so, oder gibt es auch hier bestimmte Dinge zu beachten?
Stufe 1: Gesetzliche Einlagensicherung in Deutschland und der EU
Grundsätzlich sind in Deutschland seit dem 01. Juli 2009 die Einlagen auf Tagesgeldkonten und Festgeldkonten gesetzlich über die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken bis zu einer Höhe von 50.000 Euro zu 100 Prozent versichert. Ein Sparer, der auf einem derart besicherten Tagesgeldkonto 20.000 Euro anlegt, würde im Falle einer Bankenpleite also sein gesamtes Geld zurück bekommen, ein Sparer der 100.000 Euro bei derselben Bank angelegt hat, würde lediglich 50.000 Euro über die gesetzliche Einlagensicherung erstattet bekommen. Da dies nicht ausreichend ist, um von einer wirklich sicheren Geldanlage zu sprechen, haben die meisten Banken, Sparkassen und Genossenschaftsbanken in Deutschland die Einlagen ihrer Kunden zusätzlich in verschiedenen freiwilligen Sicherungssystemen abgesichert, welche wir Ihnen nachfolgend vorstellen wollen.
In anderen Ländern gelten andere Sicherungsgrenzen, welche wir Ihnen nachfolgend vorstellen wollen:
Stufe 2: Freiwillige Einlagensicherung
Und genau aus diesem Grund haben sich die verschiedenen privatwirtschaftlichen Kreditinstitute, Sparkassen und Genossenschaftsbanken Deutschlands in mehreren Sicherungssystemen zusammengeschlossen. Diese Sicherungs-
systeme und den Umfang ihrer Einlagensicherung haben wir nachfolgend einmal für Sie aufbereitet:
| Sicherungseinrichtung | Sicherungsumfang | Grenze der Einlagensicherung |
| Bundesverband deutscher Banken | 100 % | 30 Prozent des im letzten Jahresabschluss ausgewiesenen Eigenkapitals (bei mindestens 5 Mio. Euro Eigenkapital, die eine Bank in Deutschland vorweisen muss, sind das also mindestens 1,50 Mio. Euro pro Kunde) |
| Bundesverband der deutschen Volks- und Raiffeisenbanken | 100 % | betragsmäßig unbegrenzt |
| Bundesverband öffentlicher Banken | 100 % | betragsmäßig unbegrenzt |
| Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen | 90 % | 20.000 Euro |
| Haftungsverbund der Sparkassen-Finanzgruppe | 100 % | betragsmäßig unbegrenzt |
| Sicherungseinrichtung der privaten Bausparkassen | 100 % | 250.000 Euro |
Wie die gesetzlichen und freiwilligen Sicherungseinrichtungen in Deutschland arbeiten bzw. in welchem Umfang sie die Einlagen der Sparer schützen, untersuchen wir auf den folgenden Seite im Detail:
- Entschädigungseinrichtung deutscher Banken
- Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken
- Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes öffentlicher Banken Deutschlands
- Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der deutschen Volks- und Raiffeisenbanken
- Sparkassenstützungsfonds des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes
- Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen
- Sicherungseinrichtung der privaten Bausparkassen
Wie hoch die Einlagensicherung für jede Bank aus unserem Zinsvergleich im Detail ist, haben wir auf der folgenden Seite für Sie zusammengetragen:
Durch diese zweistufige Kombination aus gesetzlich vorgeschriebener und freiwilliger Einlagensicherung erst wird das Tagesgeldkonto zu einer absolut sicheren Form der Geldanlage, denn über die eingezahlten Gelder hinaus sind durch die verschiedenen Einlagensicherungsfonds auch alle bereits erwirtschafteten Zinserträge abgesichert.
Sparkassen, Raiffeisenbanken und Volksbanken haben darüber hinaus noch den solidarischen Zusammenhalt im Falle von Problemen einer einzelnen Bank im Statut zu stehen. Hier wird also schon im Vorfeld alles versucht, es gar nicht erst zur Pleite einer einzelnen Sparkasse, Volks- oder Raiffeisenbank kommen zu lassen.
Bevor Sie sich also für ein Tagesgeldkonto entscheiden, prüfen Sie ob die gewählte Bank Mitglied in einem der Einlagensicherungsfonds ist. Für alle in unserem Tagesgeldvergleich vorgestellten Banken wie etwa
gilt dies. Hier erfolgt eine Einlagensicherung über einen der Fonds, so dass Ihre Gelder bei allen auf diesen Seiten vorgestellten und verglichenen Banken sicher sind, egal ob Sie sich für Festgeld oder Tagesgeld entscheiden.
Bei ausländischen Banken hingegen fehlt es oft an dieser Einlagensicherung, so dass die Kundengelder nur bis zu wesentlich niedrigeren Höchstbeträgen abgesichert sind. In welchem land die Einlagensicherung wie hoch ist, zeigt Ihnen zusammenfassend die nachfolgende Tabelle:
| Land | Einlagensicherungsgrenze |
| EU bzw. Europa | |
| Belgien | 20.000,- Euro |
| Bulgarien | 20.452,- Euro |
| Dänemark | 40.000,- Euro |
| Estland | 20.000,- Euro |
| Finnland | 50.000,- Euro |
| Frankreich | 70.000,- Euro |
| Griechenland | 30.000,- Euro |
| Grossbritannien | 50.000,- Pfund |
| Irland | 100.000,- Euro |
| Island | 20.887,- Euro (nicht gesichert, da Staatsbankrott möglich) |
| Italien | 103.291,38 Euro |
| Lettland | 20.000,- Euro |
| Litauen | 20.000,- Euro |
| Luxemburg | 20.000,- Euro |
| Niederlande | 100.000 Euro |
| Österreich | unbegrenzt, rückwirkend zum 1. Oktober 2008 |
| Portugal | 25.000,- Euro |
| Schweden | 51.537,- Euro |
| Schweiz | 19.000,- Euro, jedoch maximal 2,5 Mrd. Euro für alle Einlagen |
| Slowenien | 22.000,- Euro |
| Spanien | 20.000,- Euro |
| Außerhalb der EU bzw. Europas | |
| Japan | 100.000,- JPY |
| Kanada | 100.000,- CAD |
| USA | 100.000,- USD |
| Stand: 12.11.2008 | |
