Abgeltungssteuer
Die Abgeltungssteuer kommt ab Januar 2009 – was können Sie tun?
Mit der Einführung der Abgeltungssteuer zum 01. Januar 2009 tritt eine Änderung der Besteuerung von Kapitalerträgen in Kraft, die weitreichende Folgen für jeden Privatanleger hat. Unabhängig davon, ob Sie persönlich Aktien, Investmentfonds, Zertifikate oder Sparguthaben in Festgeld oder Tagesgeld bevorzugen, Sie werden von den steuerlichen Änderungen betroffen sein, die die Abgeltungssteuer mit sich bringt.
Ab Januar 2009 werden alle Kapitalerträge, die aus Zinsen, Dividenden oder durch Spekulationsgewinne aus Wertpapiergeschäften stammen, mit einem pauschalen Steuersatz von 25 Prozent zzgl. 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls 8 bzw. 9 Prozent Kirchensteuer direkt bei der Realisierung von Erträgen einbehalten und an das zuständige Finanzamt abgeführt. Anders als bisher ist es dann nicht mehr zwingend erforderlich, die Gewinne und Verluste im Rahmen der Einkommenssteuererklärung zu dokumentieren und der Besteuerung nach dem persönlichen Steuersatz zu unterwerfen. Sollte der persönliche Steuersatz jedoch unter den genannten 25 Prozent liegen, kann eine Veranlagungsoption gewählt werden, um die zuviel abgeführten Steuern zurückerstatten zu lassen.
Gibt es Möglichkeiten, um von der Abgeltungssteuer nicht betroffen zu werden?
Nicht direkt. Es gibt allerdings Anlagemöglichkeiten, die eine Umgehung der Abgeltungsbesteuerung ermöglichen. So besteht z.B. Bestandsschutz für alle Wertpapierkäufe, welche vor dem 31.12.2008 getätigt wurden. Diese werden auch zukünftig nicht der Abgeltungssteuer unterliegen, sofern diese Wertpapieranlage unverändert bleibt und erzielte Kursgewinne nicht innerhalb der Spekulationsfrist von 12 Monaten erfolgen. Ob das „liegenlassen“ von Aktien allerdings eine gute Wertentwicklung verspricht, kann dabei nur schwer vorhergesehen werden. Sicherlich wird es Unternehmen geben, die auch zukünftig eine positive Wertentwicklung für Ihre Kapitalanleger erzielen. Welche das sind, ist für private Geldanleger allerdings nur schwer vorherzusehen. Dazu kommt: Nach dem 01.01.2009 unterliegen alle dann erworbenen Wertpapiere der Abgeltungssteuer. Wer sein Kapital noch im Jahr 2008 sichert, muss für Neuanlagen dennoch die pauschale Abgeltungsversteuerung in Kauf nehmen.
Den Fondsmanager mit Dachfonds agieren lassen!
Vorteile bei der Vermeidung der Abgeltungssteuer bieten zum einen Dachfonds. Hier schichten Fondsmanager innerhalb der Dachfonds die einzelnen Investmentfonds um und können somit die Gewichtung der einzelnen Zielfonds an die jeweilige Börsenlage anpassen und aktuelle Investmenttrends aufgreifen. Dachfonds-Anleger erhalten dadurch eine flexiblere Fondsanlage, bei der die einzelnen Umschichtungen nicht von der Abgeltungssteuer betroffen sind, da sie innerhalb der Dachfondsstruktur vorgenommen werden. Bei Verkauf von Anteilen an einem Dachfonds, der nach 2009 erworben wurde, muss der erzielte Gewinn dann allerdings doch mit den pauschalen Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent zzgl. Dem bereits erwähnten Solidaritätszuschlag und der eventuell anfallenden Kirchensteuer versteuert werden.
Eigenständig reagieren können mit wertpapiergebundener Lebensversicherung!
Einen Ausweg aus der Abgeltungssteuer-Problematik bietet allerdings die wertpapiergebundene Lebensversicherung. Hierbei können Anleger innerhalb des Versicherungsvermögens Anlagen bestimmen und ggf. umschichten, ohne die volle Steuerlast tragen zu müssen. Dabei stehen ähnlich einem Investmentfonds-Depot verschiedene Anlageklassen (z.B. Aktien, Fonds, Zertifikate) zur Auswahl.
Informationen zu einer solchen Lebensversicherung erhalten Sie z.B. bei Fondsvermittlung24.de über folgenden Link:Informationsmaterial zu wertpapiergebundenen Lebensversicherungen anfordern >>>
